Vertragsservice
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Wir überbrücken Risiken
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Im Rahmen des ersten Kontaktes und vor Abschluss des gewünschten Versicherungsschutzes werden dem Auftraggeber/Kunden folgende Informationen schriftlich mitgeteilt:
INASCO Industrie Assekuranzcontor GmbH
Meckelfelder Weg 2
21079 Hamburg
Tel: +49 40 79 14 47-71
Fax: +49 40 79 14 47-73
E-Mail: info@inasco.de
Internet: www.inasco.de
Geschäftsführer:
Thorsten Schröder
Handelsregister:
Reg.-Gericht Hamburg
HRB 99314
Steuer-Nr.:
74/858/02449
Die INASCO Industrie Assekuranzcontor GmbH ist im Vermittlerregister als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO eingetragen.
Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beinhaltet auch Beratungsleistungen.
Die Vergütung der Maklertätigkeit erfolgt
Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden/der Kundin und den Versicherungsprodukten, die eventuell vermittelt werden.
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
(DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20308-0
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
unter der Registernummer D-LJWE-UVJ8R-08
Folgende Schlichtungsstelle kann zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden:
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-,
Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg
Die INASCO Industrie Assekuranzcontor GmbH hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens, gleiches gilt umgekehrt. Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22,
10052 Berlin.
Online Streitbeilegung gemäß Art.14 Abs 1. ODR-VO
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Unternehmen bietet Beratung und Hilfestellung bei der Gestaltung von Versicherungslösungen sowie bei Versicherungsfällen an. Die Vergütung der Beratungstätigkeit erfolgt grundsätzlich in Form von Courtagezahlungen als Bestandteil der Versicherungsprämien. Abweichende Vergütungen, wie z. B. Honorarvereinbarungen, unterliegen einer ausdrücklichen gegenseitigen Vereinbarung.
Hamburg, im Februar 2019