Compliance-Grundsätze des Unternehmens

Über die Einhaltung von geltenden Gesetzen und Richtlinien
Stand: 01.12.2014
Gleichstellungshinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird auf geschlechtsspezifische Doppelnennungen verzichtet.

 

Präambel

Seit Gründung der INASCO Industrie Assekuranzcontor GmbH - nachfolgend INASCO genannt -, ist die Beachtung sich ändernder rechtlicher Rahmenbedingungen die Grundlage des Handelns des Unternehmens. Insbesondere der Umgang mit Kunden, verbunden mit der Legitimation durch ein Betreuungsmandat, verpflichtete INASCO schon immer, die Interessen, die Wünsche und den Bedarf der Kunden zu ermitteln und umzusetzen.

Schriftliche Regelungen und Grundsätze waren für die Einhaltung dazu bislang nicht notwendig. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Versicherungs­branche und sich verschärfender Rechtsnormen und Richtlinien, werden nachfolgend die Compliance-Grundsätze festgelegt, die bei Bedarf auch künftigen Veränderungen anzupassen sind.

Die Compliance-Grundsätze gelten als Leitfaden, auch zukünftig die Grundwerte, insbesondere Qualität, Transparenz und Fairness, gegenüber unseren Kunden, Mitarbeitern und sonstigen Partnern in die tägliche Arbeit einfließen zu lassen.

 

Compliance-Grundsätze

Bei der Ausübung der Tätigkeit als unabhängiger Versicherungs­makler gelten für INASCO insbesondere folgende Regeln:

  1. INASCO übt ihre Tätigkeit in Überein­stimmung mit den Gesetzen, anwendbaren Richt­linien und Verordnungen sowie ethnischen Grund­prinzipien aus.
  2. Vertrauen, Integrität und die Bindung an die Grundsätze eines ehrbaren Kaufmanns bzw. Versicherungs­maklers sind weitere Grundzüge der Arbeit von INASCO.
  3. Die Beratung eines Kunden orientiert sich ausschließlich an seinen erkennbaren und ermittelten Bedürfnissen und Wünschen, wobei diese regelmäßig aus der Breite des Marktes erfolgt. Dem begründeten Interesse eines Kunden wird das eigene Vergütungs­interesse in jedem Fall nachgeordnet.
  4. Zu den grundlegenden Aufgaben der Tätigkeit von INASCO gehört die Beratung und Betreuung des Kunden auch nach Vertrags­abschluss während der Dauer des Versicherungs­vertrags­verhältnisses, insbesondere im Versicherungsfall.
  5. Die allgemein bekannten Compliance-Regeln finden Beachtung. Hierzu zählen auch die Einhaltung der straf­rechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestech­lichkeit (vgl. § 299 StGB), der Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen sowie Regeln zur Vermeidung von Interessenskonflikten.
  6. Konsequent achtet INASCO darauf, dass Kundengelder, insbesondere Prämien und Beiträge sowie Entschädigungen, nicht mit Firmengeldern in Berührung kommen können. Das Inkasso der Prämien obliegt deshalb ausschließlich den Risikoträgern (Direktinkasso).
  7. Die gesetzlichen Vorschriften beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten werden eingehalten. Die Regeln des Datenschutzes und des Wettbewerbs­rechts werden beachtet.
  8. Die ordnungsgemäße Protokollierung der gesetzlich vorge­schriebenen Beratung erfolgt mit großer Sorgfalt. Ein Verzicht auf Beratung und/oder Dokumentation erfolgt nur im begründeten Ausnahmefall und mit Zustimmung des Kunden.
  9. Bei einer Abwerbung eines Kunden oder auch bei Umdeckungen von Versicherungs­verträgen gilt ausschließ­lich das Kunden­interesse zu berücksichtigen. Der Kunde ist zu bereits bestehenden Versicherungs­verträgen zu befragen, die bei der Beurteilung des Kunden­bedarfs mit einfließen. Insbesondere im Personen­versicherungsbereich (z. B. Alters­vorsorge- und Kranken­versicherungen), wird der Kunde in jedem Fall über einen eventuell entstehenden Nachteil bei einer angebotenen Vertrags­umdeckung ausdrücklich aufgeklärt. Dies wird Bestandteil der Gesprächsprotokollierung.
  10. Die stetige Weiterbildung ist Bestandteil der geschäftlichen Tätigkeit. Nachweise der Weiter­bildung werden zur Einsicht vorgehalten. Gesetzliche Regelungen oder Verordnungen werden beachtet, eingehalten und umgesetzt.
  11. Bei Vergütungs­regelungen mit Versicherungs­unternehmen, insbesondere über Sonder­vergütungen etc., wird beachtet, dass die Unabhängigkeit der Tätigkeit als Versicherungs­makler nicht beeinträchtigt wird.
  12. Der Kunde wird bei Bedarf von INASCO auf das Ombuds­mannsystem der Versicherungswirtschaft in geeigneter Form hingewiesen. Das System bietet dem Kunden ein unabhängiges, unbüro­kratisches System zur Beilegung von Meinungs­verschieden­heiten nicht nur mit Versicherungs­unternehmen, sondern auch mit Versicherungs­maklern.

Umsetzung, Verstöße, Sanktionen

Die genannten Compliance-Grundsätze werden jederzeit und voll­umfänglich von den Mitarbeitern der INASCO eingehalten. Ein Verstoß gegen die Grund­sätze wird ohne Ausnahme nicht akzeptiert.

Verstöße können auch zu Schaden­ersatz­ansprüchen und Straf­verfolgung führen.