Compliance-Grundsätze des Unternehmens
Über die Einhaltung von geltenden Gesetzen und Richtlinien
Stand: 01.12.2014
Gleichstellungshinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird auf geschlechtsspezifische Doppelnennungen verzichtet.
Präambel
Seit Gründung der INASCO Industrie Assekuranzcontor GmbH - nachfolgend INASCO genannt -, ist die Beachtung sich ändernder rechtlicher Rahmenbedingungen die Grundlage des Handelns des Unternehmens. Insbesondere der Umgang mit Kunden, verbunden mit der Legitimation durch ein Betreuungsmandat, verpflichtete INASCO schon immer, die Interessen, die Wünsche und den Bedarf der Kunden zu ermitteln und umzusetzen.
Schriftliche Regelungen und Grundsätze waren für die Einhaltung dazu bislang nicht notwendig. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Versicherungsbranche und sich verschärfender Rechtsnormen und Richtlinien, werden nachfolgend die Compliance-Grundsätze festgelegt, die bei Bedarf auch künftigen Veränderungen anzupassen sind.
Die Compliance-Grundsätze gelten als Leitfaden, auch zukünftig die Grundwerte, insbesondere Qualität, Transparenz und Fairness, gegenüber unseren Kunden, Mitarbeitern und sonstigen Partnern in die tägliche Arbeit einfließen zu lassen.
Compliance-Grundsätze
Bei der Ausübung der Tätigkeit als unabhängiger Versicherungsmakler gelten für INASCO insbesondere folgende Regeln:
- INASCO übt ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit den Gesetzen, anwendbaren Richtlinien und Verordnungen sowie ethnischen Grundprinzipien aus.
- Vertrauen, Integrität und die Bindung an die Grundsätze eines ehrbaren Kaufmanns bzw. Versicherungsmaklers sind weitere Grundzüge der Arbeit von INASCO.
- Die Beratung eines Kunden orientiert sich ausschließlich an seinen erkennbaren und ermittelten Bedürfnissen und Wünschen, wobei diese regelmäßig aus der Breite des Marktes erfolgt. Dem begründeten Interesse eines Kunden wird das eigene Vergütungsinteresse in jedem Fall nachgeordnet.
- Zu den grundlegenden Aufgaben der Tätigkeit von INASCO gehört die Beratung und Betreuung des Kunden auch nach Vertragsabschluss während der Dauer des Versicherungsvertragsverhältnisses, insbesondere im Versicherungsfall.
- Die allgemein bekannten Compliance-Regeln finden Beachtung. Hierzu zählen auch die Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit (vgl. § 299 StGB), der Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen sowie Regeln zur Vermeidung von Interessenskonflikten.
- Konsequent achtet INASCO darauf, dass Kundengelder, insbesondere Prämien und Beiträge sowie Entschädigungen, nicht mit Firmengeldern in Berührung kommen können. Das Inkasso der Prämien obliegt deshalb ausschließlich den Risikoträgern (Direktinkasso).
- Die gesetzlichen Vorschriften beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten werden eingehalten. Die Regeln des Datenschutzes und des Wettbewerbsrechts werden beachtet.
- Die ordnungsgemäße Protokollierung der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung erfolgt mit großer Sorgfalt. Ein Verzicht auf Beratung und/oder Dokumentation erfolgt nur im begründeten Ausnahmefall und mit Zustimmung des Kunden.
- Bei einer Abwerbung eines Kunden oder auch bei Umdeckungen von Versicherungsverträgen gilt ausschließlich das Kundeninteresse zu berücksichtigen. Der Kunde ist zu bereits bestehenden Versicherungsverträgen zu befragen, die bei der Beurteilung des Kundenbedarfs mit einfließen. Insbesondere im Personenversicherungsbereich (z. B. Altersvorsorge- und Krankenversicherungen), wird der Kunde in jedem Fall über einen eventuell entstehenden Nachteil bei einer angebotenen Vertragsumdeckung ausdrücklich aufgeklärt. Dies wird Bestandteil der Gesprächsprotokollierung.
- Die stetige Weiterbildung ist Bestandteil der geschäftlichen Tätigkeit. Nachweise der Weiterbildung werden zur Einsicht vorgehalten. Gesetzliche Regelungen oder Verordnungen werden beachtet, eingehalten und umgesetzt.
- Bei Vergütungsregelungen mit Versicherungsunternehmen, insbesondere über Sondervergütungen etc., wird beachtet, dass die Unabhängigkeit der Tätigkeit als Versicherungsmakler nicht beeinträchtigt wird.
- Der Kunde wird bei Bedarf von INASCO auf das Ombudsmannsystem der Versicherungswirtschaft in geeigneter Form hingewiesen. Das System bietet dem Kunden ein unabhängiges, unbürokratisches System zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten nicht nur mit Versicherungsunternehmen, sondern auch mit Versicherungsmaklern.
Umsetzung, Verstöße, Sanktionen
Die genannten Compliance-Grundsätze werden jederzeit und vollumfänglich von den Mitarbeitern der INASCO eingehalten. Ein Verstoß gegen die Grundsätze wird ohne Ausnahme nicht akzeptiert.
Verstöße können auch zu Schadenersatzansprüchen und Strafverfolgung führen.